Lexikon -Private Haftpflichtversicherung
Die Private Haftpflichtversicherung stellt eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt dar. Wenn man in irgendeiner Weise einem anderen, Personen- , Sach- und Vermögensschäden zufügt, ist man verpflichtet diesen zu ersetzen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist das geregelt im § 823 Schadenersatzpflicht. Das BGB begrenzt die Haftung nicht, das bedeutet, man haftet unbeschränkt mit dem gesamten Vermögen ein Leben lang.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt die Gefahren als:
Mitversichert sind Ehegatten, ggfs. Lebenspartner, minderjährige und auch volljährige nicht verheiratete Kinder (solange sie noch in der Schul- oder ersten Berufsausbildung/ Studium sind).